Ölreserven-Monitor · Methode

Die 90-Tage-Regel erklärt: Wie Staaten ihre Ölreserven zählen und warum die Tageszahlen so verschieden ausfallen

Illustration zur IEA-Freigabemechanik, Symbolbild für die Zählregeln der staatlichen Ölreserven

Die 90-Tage-Regel verlangt in der EU seit der Richtlinie 2009/119/EG vom 14. September 2009 Notvorräte in Höhe des größeren von zwei Werten, 90 Tage durchschnittlicher Nettoimporte oder 61 Tage Inlandsverbrauch des Vorjahres (Art. 3); die Internationale Energieagentur (IEA) verlangt 90 Tage Nettoimporte. Einfach ist das nicht: Rohöl zählt nur zu 96 Prozent, von allen Beständen wird ein Zehntel abgezogen, und viele Länder rechnen national zusätzlich anders. So kommt Japan für denselben Vorrat auf 254 oder 214 Tage, und für Frankreich kursierten im März 108 und 118 Tage. Diese Seite erklärt die Regeln, vergleicht die Zählweisen in einer Tabelle und rechnet am Beispiel Deutschland vor, woher die 91,7 Tage kommen.

1. Wie zählt die EU die 90 Tage?

Die EU-Richtlinie 2009/119/EG vom 14. September 2009 verlangt Notvorräte, die mindestens 90 Tagen durchschnittlicher täglicher Nettoimporte oder 61 Tagen durchschnittlichen täglichen Inlandsverbrauchs entsprechen, je nachdem, welche Menge größer ist (Art. 3 Abs. 1). Bezugsjahr ist das vorangegangene Kalenderjahr; von Januar bis März gilt noch das vorletzte Jahr. Für ein Importland wie Deutschland ist die Importregel maßgeblich; bei Ländern mit eigener Förderung und daher geringen Nettoimporten kann die Verbrauchsregel die größere Menge ergeben.

Damit Rohöl und Produkte zusammenpassen, rechnet die Richtlinie alles in Rohöläquivalent um. Bei den Importen werden Rohöl, Kondensate und Einsatzstoffe um 4 Prozent für den Naphtha-Anteil gekürzt, Produktimporte mit 1,065 multipliziert (Anhang I); beim Verbrauch gilt der Faktor 1,2 (Anhang II). Auf der Vorratsseite zählt Rohöl nur zu 96 Prozent, Produkte werden je nach Methode mit 1,065 oder 1,2 angerechnet, und danach wird von allen Beständen pauschal ein Zehntel abgezogen (Anhang III). Gar nicht mit zählen Rohöl, das noch nicht gefördert ist, Öl in Pipelines, Kesselwagen und Tankstellen sowie Militärbestände. Zudem müssen die Vorräte jederzeit verfügbar und physisch zugänglich sein (Art. 5).

2. Wer hält die Vorräte, und was sind Tickets?

Die Richtlinie von 2009 erlaubt jedem EU-Land höchstens eine zentrale Bevorratungsstelle (Central Stockholding Entity, CSE), die ohne Gewinnabsicht Vorräte kauft, hält und verkauft (Art. 7). In Deutschland ist das der Erdölbevorratungsverband (EBV); er besitzt nach eigener Darstellung mindestens 90 Prozent seiner Vorräte selbst. In Frankreich tragen die Unternehmen die Pflicht und übertragen sie teilweise oder ganz an das Komitee CPSSP, für das die Gesellschaft SAGESS die Vorräte kauft, lagert und verkauft (französisches Ministerium). In Spanien teilen sich Industrie und die Corporación de Reservas Estratégicas de Productos Petrolíferos (CORES) die Pflicht (CORES). Das Vereinigte Königreich hat keine zentrale Stelle; dort liegt die Pflicht bei den Unternehmen (IEA).

Hinter dem Begriff „Tickets“ steckt die Delegation: Ein Unternehmen kann einen Teil seiner Pflicht an ein anderes übertragen, das Überschussvorräte hält, auch in einem anderen EU-Land, wenn beide Staaten vorher zustimmen (Art. 8 Abs. 1). Seit dem 31. Dezember 2017 müssen Unternehmen mindestens 30 Prozent ihrer Pflicht delegieren dürfen, vorher waren es 10 Prozent (Art. 8 Abs. 2). Eine Sonderform sind „spezifische Vorräte“ im Eigentum des Staates oder seiner CSE: Ein Staat, der sich nicht auf 30 Tage davon festlegt, muss mindestens ein Drittel der Pflicht als Produkte halten (Art. 9).

3. Was verlangt die IEA, und warum sind die USA ein Sonderfall?

Die IEA verlangt von ihren Mitgliedern Vorräte in Höhe von 90 Tagen Nettoimporten des Vorjahres; Grundlage ist das Übereinkommen über ein Internationales Energieprogramm (IEP) vom 18. November 1974. Der Vertragstext selbst nennt 60 Tage, der Verwaltungsrat kann die Pflicht auf 90 Tage anheben, und die IEA wendet heute 90 Tage an. Auch hier werden 10 Prozent der Bestände als nicht verfügbar abgezogen; Militärbestände und Öl auf Tankern auf See zählen nicht. Zusätzlich muss jedes Mitglied seinen Verbrauch im Notfall in einer ersten Stufe um 7 Prozent senken können (Art. 5 IEP).

Weil die IEA-Pflicht allein an den Nettoimporten hängt, haben Nettoexporteure keine: Kanada, Mexiko und Norwegen müssen laut IEA keine Vorräte halten. Die USA waren 2023 ebenfalls Nettoexporteur von Erdöl und Produkten, netto 1,64 Millionen Barrel pro Tag (EIA); ihre strategische Reserve halten sie trotzdem und melden sie in Barrel. Das Energieministerium DOE rechnete die 411 Millionen Barrel von Ende 2025 in rund 125 Tage Rohöl-Nettoimporte um; diese Rechnung berücksichtigt nur Rohöl, nicht die Produkte (siehe USA: Füllstand der SPR). Der Unterschied zur EU: Die IEA kennt nur die Importregel, die EU nimmt zusätzlich die 61-Tage-Verbrauchsregel, wenn sie mehr ergibt. Für Länder mit eigener Förderung können beide Tageszahlen deshalb weit auseinanderliegen. Wie eine gemeinsame Freigabe abläuft, erklärt der Lexikonartikel IEA-Release-Mechanik; was 2026 tatsächlich zugesagt und geliefert wurde, die Seite IEA-Freigabe 2026: wer was gab.

4. Warum ergibt dieselbe Menge Öl so unterschiedliche Tageszahlen?

Weil viele Länder national anders zählen als EU und IEA, mit anderem Bezugszeitraum, anderem Nenner oder in Monaten statt Tagen: Japan kam Ende 2025 für denselben Bestand auf 254 Tage nach eigenem Gesetz und auf 214 nach IEA-Basis. Deutschland rechnet nach § 3 Erdölbevorratungsgesetz mit 90 Tagen Nettoimporten, bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre oder auf das letzte Jahr, wenn das höher ist (EBV). Frankreich verpflichtet seine Unternehmen auf 29,5 Prozent der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengen; das entspricht rund 108 Tagen Verbrauch (eigene Rechnung: 29,5 Prozent von 365 Tagen sind 107,7 Tage). Spanien verlangt 92 Tage Verkäufe oder Verbrauch, 50 bei der Industrie und 42 bei CORES; den Industrieanteil hat die Regierung am 20. März 2026 vorübergehend um 4 Tage gesenkt (BOE). Das Vereinigte Königreich verlangt 67,5 Tage Inlandsverbrauch, also 61 Tage plus 10 Prozent, davon mindestens 22 Tage als Fertigprodukte. Die Schweiz zählt in Monaten.

ZählweiseBasisBeispielwert, StandQuelle
EU-Richtlinie 2009/119/EGgrößerer Wert aus 90 Tagen Nettoimporten oder 61 Tagen Verbrauch, nach AbschlägenDeutschland 91,7 Tage, Österreich 88,4 Tage (Juni bzw. Juli 2026)Eurostat
IEA (IEP 1974)90 Tage Nettoimporte des Vorjahres, Bestände minus 10 %Japan 214 Tage (Ende 2025, IEA-Basis)METI
Deutschland, § 3 ErdölBevG90 Tage Nettoimporte, Dreijahresdurchschnitt oder letztes Jahr, falls höherEBV-Bestand 19,7 Mio. t Rohöläquivalent (31.12.2025)EBV
Frankreich29,5 % der im Vorjahr in Verkehr gebrachten Mengenrund 108 Tage Verbrauch (eigene Rechnung)Ministerium; eigene Rechnung
Spanien92 Tage Verkäufe oder Verbrauch: 50 Industrie, 42 CORES97,1 Tage nach EU-Zählweise (Juni 2026)CORES; Eurostat
Vereinigtes Königreich67,5 Tage Inlandsverbrauch (61 + 10 %)keine amtliche Tageszahl gefundenIEA
SchweizMonate Durchschnittsbedarf: 4,5 (Benzin, Diesel, Heizöl), 3 (Kerosin)Kerosin rund 76 Tage (21.09.2026)BWL
Japan, BevorratungsgesetzTage Inlandsverbrauch254 Tage (Ende 2025); 199 Tage (15.09.2026)METI
USABarrel in der SPR411 Mio. Barrel Ende 2025 = rund 125 Tage Rohöl-Nettoimporte; bei Erdöl insgesamt Nettoexporteur, 1,64 Mio. Barrel pro Tag (2023)DOE; EIA

Wie weit die Zahlen auseinanderlaufen, zeigt Frankreich: Public Sénat nannte am 9. März 2026 118 Tage Nettoimporte, Europe 1 am 12. März 108 Tage, Eurostat weist für März 94,5 Tage nach EU-Zählweise aus. Wie die beiden Medien gerechnet haben, konnten wir nicht prüfen; mit dem Eurostat-Wert sind ihre Zahlen jedenfalls nicht vergleichbar. Bei Japan liegen beide Rechnungen amtlich vor: Ende 2025 kam derselbe Bestand nach dem Bevorratungsgesetz, das den Inlandsverbrauch zugrunde legt, auf 254 Tage und nach IEA-Basis, die auch Flüssiggas einbezieht, auf 214 Tage. Was Tageszahlen generell verschweigen, erklärt der Artikel Lagerreichweite.

5. Rechenbeispiel: Wie kommt Deutschland auf 91,7 Tage?

Eurostat meldet für Deutschland im Juni 2026 91,7 Tage, der EBV für Ende 2025 einen Bestand von 19,7 Millionen Tonnen Rohöläquivalent; die beiden Zahlen widersprechen sich nicht, sie messen Verschiedenes zu verschiedenen Zeitpunkten. So entsteht die Tageszahl:

  1. Nenner: Eurostat setzt für Deutschland durchschnittliche Nettoimporte von 207,572 Tausend Tonnen pro Tag an (Januar bis Juni 2026; im Dezember 2025 waren es 206,743).
  2. Pflicht: Als berechnete Mindestmenge weist Eurostat 18.681,469 Tausend Tonnen aus; geteilt durch 207,572 ergibt das 90,0 Tage (eigene Rechnung).
  3. Zähler: Die Notvorräte werden nach Anhang III angerechnet, Rohöl zu 96 Prozent, Produkte mit Faktor 1,065 oder 1,2, danach minus 10 Prozent.
  4. Ergebnis: Angerechneter Vorrat geteilt durch Tagesimport ergibt 91,7 Tage, also etwas mehr als die Pflicht.

Die 19,7 Millionen Tonnen des EBV (10,8 Rohöl, 1,7 Benzin, 4,5 Diesel, 1,5 Heizöl, 1,2 Kerosin) sollte man nicht einfach durch 207,572 teilen. Erstens stammen sie vom 31. Dezember 2025, also aus der Zeit vor der Freigabe im März. Zweitens ist das Rohöläquivalent eine Bestandsangabe des EBV; ob und wie die Abschläge der Richtlinie darin stecken, geht aus der Veröffentlichung nicht hervor. Drittens erlaubt die Richtlinie, Pflichtvorräte auch in anderen EU-Staaten zu halten. Wer selbst teilt, bekommt eine Zahl, die weder Eurostat noch der EBV veröffentlicht. Die aktuellen Tageszahlen aller Länder stehen in der Übersicht des Ölreserven-Monitors, die Grundbegriffe im Lexikonartikel Strategische Reserve.

Zitiervorschlag: Global Oil Shock (Jörg Dässler), „90-Tage-Regel: So werden Ölreserven gezählt“, Stand 23.09.2026, https://globaloilshock.com/de/oelreserven/90-tage-regel/

6. Häufige Fragen zur 90-Tage-Regel

Was bedeutet die 90-Tage-Regel für Ölreserven?
Jedes EU-Land muss Notvorräte halten, die mindestens 90 Tagen durchschnittlicher Nettoimporte oder 61 Tagen Inlandsverbrauch des Vorjahres entsprechen, je nachdem, was größer ist (Richtlinie 2009/119/EG, Art. 3). Die IEA verlangt 90 Tage Nettoimporte. Beide Regeln ziehen pauschal 10 Prozent der Bestände ab.
Wie wird die Bevorratungspflicht in Deutschland berechnet?
Nach § 3 Erdölbevorratungsgesetz: 90 Tage Nettoimporte, bezogen auf den Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre oder auf das letzte Jahr, wenn das höher ist (EBV). Die Vorräte hält der Erdölbevorratungsverband, am 31. Dezember 2025 rund 19,7 Millionen Tonnen Rohöläquivalent.
Warum zählt Rohöl nur zu 96 Prozent?
Die Richtlinie zieht 4 Prozent ab; das entspricht laut Anhang III dem durchschnittlichen Naphtha-Ertrag. Danach werden von allen Beständen noch einmal pauschal 10 Prozent abgezogen (Anhang III).
Haben alle IEA-Länder eine Pflicht?
Nein. Weil sich die IEA-Pflicht nach den Nettoimporten richtet, müssen Nettoexporteure wie Kanada, Mexiko und Norwegen keine Vorräte halten (IEA). Die USA waren 2023 netto Exporteur von 1,64 Millionen Barrel pro Tag (EIA), halten ihre SPR aber trotzdem.
Warum meldet Japan 254 und 214 Tage für denselben Bestand?
Weil METI beide Rechnungen veröffentlicht: nach dem japanischen Bevorratungsgesetz, bezogen auf den Inlandsverbrauch, waren es Ende 2025 254 Tage, nach IEA-Basis mit Flüssiggas 214 Tage. Am 15. September 2026 meldete METI nach nationaler Zählung 199 Tage.
Zählt die Schweiz auch in Tagen?
Nein, in Monaten Durchschnittsbedarf: Ziel sind 4,5 Monate für Benzin, Diesel und Heizöl und 3 Monate für Kerosin. Laut BWL lag Kerosin am 21. September 2026 bei rund 76 Tagen, also unter dem Ziel; Benzin, Diesel und Heizöl lagen darüber.

Und dein Haushalt?

Die Reserven der Staaten sind das eine, dein Heizöltank und deine Spritkosten das andere. Rechne im Energiekosten-Rechner durch, was der Ölpreis für deinen Verbrauch bedeutet.

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