1. Was darf der Staat tun, wenn das Öl knapp wird?
Das Notfallrecht für Öl ist gestuft: Zuerst greift der Staat in den Markt ein, dann gibt er Vorräte frei, dann senkt er den Verbrauch, und erst zuletzt teilt er Öl zu. Den Rahmen für Deutschland und Österreich setzt die EU-Richtlinie 2009/119/EG. Nach Artikel 20 müssen die Staaten Vorräte schnell, wirksam und transparent freigeben und den Verbrauch beschränken können, auch indem sie Ölprodukte bestimmten Nutzergruppen vorrangig zuteilen; die Notfallpläne dafür müssen ständig bereitliegen. In besonders dringenden Fällen und bei örtlichen Krisen dürfen sie unter den Mindestbestand gehen. Das Abkommen über ein Internationales Energieprogramm (IEP) von 1974, die Grundlage der IEA, verlangt zusätzlich, dass jedes Mitglied seinen Verbrauch in einer ersten Stufe um 7 Prozent senken kann (Art. 5).
| Stufe | Was passiert | Grundlage | Beispiel 2026 |
|---|---|---|---|
| 1. Markt lenken | Preisregeln, Marktaufsicht, gelockerte Normen | nationales Recht | Deutschland: Preiserhöhungen bei Kraftstoffen seit 1. April höchstens einmal am Tag (Wirtschaftsdienst 4/2026) |
| 2. Vorräte freigeben | Staat verkauft oder verleiht Bestände oder senkt die Lagerpflicht der Firmen | Richtlinie Art. 20; IEA-Gemeinschaftsaktion | IEA-Staaten: 426 Mio. Barrel (IEA, 19.03.) |
| 3. Verbrauch senken | Sparappelle, Homeoffice, Tempolimits, Fahrverbote | IEP Art. 5 (7 %); Richtlinie Art. 20 | IEA-Liste mit zehn Sparoptionen (20.03.) |
| 4. Zuteilen | Mengengrenzen, Berechtigungsscheine, Vorrang für bestimmte Nutzer | Richtlinie Art. 20; in Deutschland die Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung | Slowenien: 50 L pro Tag für Private (Anadolu; umstritten) |
Die Einteilung in vier Stufen ist unsere Zusammenfassung; die Rechtsgrundlage jeder Stufe steht in der Tabelle. Ein Automatismus ist sie nicht: Welche Mittel ein Land wählt, entscheidet seine Regierung, in Österreich zusammen mit dem Parlament. Wie die „90 Tage“ gezählt werden, nach denen sich eine Freigabe bemisst, erklärt die Seite So wird gezählt: die 90-Tage-Regel.
2. Welche Gesetze greifen in Deutschland, wenn Öl fehlt?
In Deutschland regelt zuerst das Erdölbevorratungsgesetz den Notfall: Nach § 12 darf das Bundeswirtschaftsministerium per Verordnung erlauben, dass der Erdölbevorratungsverband (EBV) weniger Vorräte hält, und laut Gesetz braucht es dafür keine Zustimmung des Bundesrates, solange die Freigabe höchstens sechs Monate dauert. Anlässe sind etwa drohende oder eingetretene Versorgungsstörungen, ein IEA-Beschluss oder Solidarität in EU und IEA. Fallen die Gründe weg, ist die Verordnung aufzuheben, und das Ministerium bestimmt, bis wann die Pflicht wieder erfüllt sein muss. 2026 war das die Sechste Freigabeverordnung (6. ErdölFrV), unterzeichnet am 17. März, verkündet am 18. März (BGBl. I 2026 Nr. 71); Deutschland meldete der IEA 19,5 Millionen Barrel aus staatlichen Beständen. Den Verordnungstext konnten wir nicht auslesen. Laut dpa (18. Juni) war die Freigabe bis 31. August befristet; eine Verlängerung haben wir nicht gefunden.
Reicht Freigeben nicht, folgt das Energiesicherungsgesetz. Darauf stützt sich laut umweltdigital die Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung von 1982, zuletzt am 15. Juli 2024 geändert: Sie kennt Liefer- und Bezugsgrenzen sowie Berechtigungsscheine für Private, Betriebe, Landwirte und Behörden. Für Heizöl gibt es eine eigene Heizöl-Lieferbeschränkungs-Verordnung. Bezugscheine und Vorrangversorgung nach der Mineralölbewirtschaftungs-Verordnung von 1988, die auf dem Wirtschaftssicherstellungsgesetz beruht, sind laut Verordnungstext nur nach Maßgabe von Artikel 80a Grundgesetz möglich und erst, wenn das Ministerium sie per Verordnung in Kraft setzt. Wie solche Eingriffe aussehen, zeigte der Herbst 1973: autofreie Sonntage und befristet Tempo 100 auf Autobahnen (Bundeszentrale für politische Bildung). Für 2026 fanden wir keinen Beleg für aktivierte Lieferbeschränkungen; das Paket vom 1. April setzte auf Preisregeln statt Rationierung (Wirtschaftsdienst 4/2026). Bestand und Kosten der Reserve: Deutschland: EBV, Freigabe, Kosten.
3. Wie regeln Österreich und die Schweiz den Ernstfall?
In Österreich entscheiden Regierung und Parlament gemeinsam: Nach dem Energielenkungsgesetz 2012 erlässt die Ministerin oder der Minister Lenkungsverordnungen, die der Hauptausschuss des Nationalrats genehmigen muss, und laut Gesetz (§ 5) gelten sie höchstens sechs Monate; ist die Störung schon eingetreten, ist mit Zustimmung des Hauptausschusses eine Verlängerung um bis zu sechs Monate möglich. Zuerst kommen die Pflichtnotstandsreserven (§ 8), dann Abgabebeschränkungen, aber nur „in zeitlich, örtlich oder mengenmäßig beschränktem Umfang“ (§ 9), und Fahrverbote (§ 10). Am 25. März 2026 genehmigte der Hauptausschuss die Freigabe von bis zu 325.000 Tonnen Rohöl, die die Erdöl-Lagergesellschaft (ELG) der OMV anbietet (Verordnung BGBl. II Nr. 67/2026); die Reserve sinkt damit laut Parlamentskorrespondenz von 90 Tagen um rund 11 Tage. ÖVP, SPÖ, NEOS und Grüne stimmten zu. Minister Wolfgang Hattmannsdorfer sah Österreich ausreichend versorgt, Paul Hammerl (FPÖ) sah „keine Versorgungslücke, sondern ein Preisproblem“. Bis 3. September kaufte die OMV 56.000 Tonnen; 269.000 Tonnen stehen bis 1. Oktober bereit (Parlamentskorrespondenz). Mehr: Österreich: ELG und Freigabe an die OMV.
Die Schweiz stützt ihre Pflichtlager laut CARBURA auf das Landesversorgungsgesetz. Für freiwillige Freigaben wie die der IEA fehle die gesetzliche Grundlage, berichtete SRF unter Berufung auf das Bundesamt für wirtschaftliche Landesversorgung (BWL); angetastet würden die Lager nur bei einer schweren Mangellage oder wenn sie droht. „Hohe Energiepreise sind kein Grund für eine Pflichtlagerfreigabe“, hält das BWL fest. Der Delegierte für wirtschaftliche Landesversorgung darf bis zu 20 Prozent der Pflichtlagermenge eines Produkts selbst freigeben, darüber braucht es eine Verordnung des Departements WBF. Im September nutzte er das: Wegen des Ausfalls der Raffinerie Cressier und des Rhein-Niedrigwassers bewilligte Roland Pfister vom 8. bis 20. September bis zu je 30.000 m³ Diesel und Benzin (BWL). Mehr: Schweiz: Pflichtlager und Carbura.
4. Wurde 2026 irgendwo rationiert, und wer hat Pflichten gesenkt?
Genutzt wurde 2026 vor allem die zweite Stufe: Die IEA-Staaten bestätigten am 19. März 426 Millionen Barrel, davon 280 Millionen aus staatlichen Beständen, 119 Millionen aus Pflichtvorräten der Industrie und 28 Millionen aus Mehrförderung (IEA). Eine formelle Rationierung ist nur für wenige Länder belegt, und die Quellen widersprechen sich teils.
| Land | Was 2026 geschah | Quelle |
|---|---|---|
| Spanien | Senkung der Lagerpflicht von 92 auf bis zu 79,7 Tage erlaubt; sofort 4 Tage, bis zu 8,3 weitere auf Abruf | BOE, 20.03.2026 |
| Japan | Lagerpflicht der Privatwirtschaft um 15 Tage gesenkt, ausgehend von 70 Tagen | ANRE, 13.04.2026 |
| Slowenien | ab 22. März höchstens 50 L pro Tag und Tankstelle für Private, 200 L für Firmen und Selbstständige | Anadolu, 23.03.2026 |
| Sri Lanka, Myanmar, Indonesien | Tankpass mit QR-Code (Sri Lanka); Fahren nach geraden und ungeraden Kennzeichen (Myanmar); 50 L pro Tag für Privatfahrzeuge (Indonesien) | Newsweek, 01.04.2026 (Sekundärquelle) |
| Philippinen | nationaler Notstand, in manchen Behörden Vier-Tage-Woche | TIME, 05.04.2026 |
| Deutschland, Österreich, Schweiz | Freigaben, keine Rationierung belegt | siehe oben |
Zum slowenischen Fall gibt es einen Widerspruch: TIME schrieb am 5. April, in Europa sei keine formelle Rationierung eingeführt worden. Die IEA fasst zusammen, Regierungen hätten 2026 außergewöhnliche Mittel zur Nachfragedämpfung genutzt, darunter Sparkampagnen, Homeoffice und Kraftstoffrationierung (State of Energy Policy 2026); welche Länder genau, zeigt ihre Maßnahmenübersicht (Stand 9. September), die sich je Land nicht auslesen ließ. Laut Agence Europe (21. September) sieht EU-Kommissar Tzitzikostas kein Versorgungsproblem; verschlechtere sich die Lage, werde er die Minister zu einem Sondertreffen rufen. Wer wie viel beitrug: IEA-Freigabe 2026: wer was gab.
5. Was hieße eine Rationierung für deinen Haushalt?
Rationierung ist die letzte Stufe: Vor jeder Mengengrenze stehen Sparappelle, und für Deutschland, Österreich und die Schweiz haben wir bis 23. September 2026 keine angeordnete Mengengrenze gefunden. Käme es so weit, sieht die EU-Richtlinie ausdrücklich Vorrang für bestimmte Nutzergruppen vor. Die deutsche Kraftstoff-Lieferbeschränkungs-Verordnung unterscheidet laut umweltdigital zwischen Privaten, Betrieben, Landwirten und Behörden; mit welchen Literzahlen jede Gruppe rechnen dürfte, konnten wir im Wortlaut nicht prüfen. Wie eine Mengengrenze in der Praxis aussieht, zeigt Slowenien: 50 Liter pro Tag und Tankstelle für Privatkunden (Anadolu). Für Heizöl gibt es eine eigene Lieferbeschränkungs-Verordnung; einen Beleg für ihre Anwendung 2026 haben wir nicht gefunden.
Näher liegt die dritte Stufe, das Sparen. Die IEA hat am 20. März 2026 im Bericht „Sheltering From Oil Shocks“ zehn Optionen für Haushalte, Firmen und Staaten veröffentlicht, darunter Homeoffice, wo es geht, Tempolimits auf Autobahnen um mindestens 10 km/h senken, mehr Bus und Bahn, Fahrgemeinschaften und spritsparendes Fahren sowie Flüge meiden, wo es Alternativen gibt. Mengen je Maßnahme und Tipps fürs Heizen nennt die Übersichtsseite nicht. Zur Größenordnung: 2022 rechnete die IEA für ihren Zehn-Punkte-Plan mit 2,7 Millionen Barrel Einsparung pro Tag binnen vier Monaten. Was als eigener Vorrat sinnvoll ist und was nicht, steht auf der Seite Private Energiereserve: was sinnvoll ist; wer was anordnen darf, im Lexikon Kraftstoff-Rationierung: Wer darf sie anordnen?.
Zitiervorschlag: Global Oil Shock (Jörg Dässler), „Öl-Notfallrecht: Freigabe, Sparen, Rationierung“, Stand 23.09.2026, https://globaloilshock.com/de/oelreserven/notfallrecht-rationierung/