Österreich · Förderung

Sanierungsbonus 2026 Heizungstausch Österreich: BMK + Raus-aus-Öl + 9 Bundesländer

Österreichisches Habsburger-Stadtbild mit Alpenpanorama, illustrative Darstellung der Heizungs-Sanierungsförderung in Österreich.

Beim Heizungstausch in Österreich gibt es 2026 einen Förder-Stack aus mehreren Quellen: BMK-Sanierungsbonus bis 23.000 Euro, Raus-aus-Öl-Bonus bis 11.000 Euro, Sauber-Heizen-für-Alle bis 100 Prozent für einkommensschwache Haushalte und neun Bundesländer-Wohnbauförderungen. Hier siehst du, welches Programm wofür da ist, wie sich die Stacks kombinieren lassen, was du beim Antrag beachten musst und welche typischen Fehler zur Ablehnung führen. Stand Mai 2026.

Lesezeit: ~9 Min

Stand Mai 2026 BMK verifiziert 9 Bundesländer-Übersicht

1. BMK-Sanierungsbonus und Raus-aus-Öl-Bonus (Bund)

Der Bundes-Stack für den Heizungstausch in Österreich besteht aus zwei zentralen Programmen: dem BMK-Sanierungsbonus als Basis-Förderung und dem Raus-aus-Öl-Bonus als gezieltem Zuschlag für den Tausch von Öl- und Gas-Heizungen. Beide werden über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) abgewickelt, beide laufen über die zentrale Plattform umweltfoerderung.at.

BMK-Sanierungsbonus 2026: bis 23.000 Euro

Der Sanierungsbonus ist die Basis-Förderung für jede Heizungs-Sanierung mit erneuerbarem Zielsystem. Förderfähig sind Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Pellet-Heizungen, Hackschnitzel-Anlagen, Solarthermie und der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das überwiegend mit Erneuerbaren betrieben wird. Die maximale Förderhöhe liegt 2026 bei 23.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom gewählten System und der nachgewiesenen Effizienz. Bei mehrgeschossigen Wohnbauten kann die Pauschale pro Wohneinheit niedriger ausfallen, dafür greift dann das Wohnbau-Förderprogramm der Länder zusätzlich.

Wärmepumpe
23.000 €
Max. Sanierungsbonus
Pellets
18.000 €
Max. Sanierungsbonus
Fernwärme
15.000 €
Max. Anschluss-Förderung
Raus aus Öl
+11.000 €
Zuschlag (Öl/Gas-Tausch)

Werte als Maximalpauschalen 2026 nach BMK-Information. Realer Förderbetrag hängt von Antragsdetails, Anlagengröße und nachgewiesener Effizienz ab.

Raus-aus-Öl-Bonus: bis 11.000 Euro zusätzlich

Der Raus-aus-Öl-Bonus ist 2024 als Nachfolge-Programm gestartet und richtet sich gezielt an Haushalte, die ihre Öl- oder Gas-Heizung gegen ein erneuerbares System tauschen. Die maximale Zuschlags-Höhe liegt bei 11.000 Euro pro Wohneinheit, und der Bonus ist mit dem Sanierungsbonus kombinierbar. Praktisch heißt das: Du beantragst beide Programme über einen einzigen Antrag, die KPC bündelt das im Bescheid. Der Raus-aus-Öl-Bonus läuft vorerst bis Ende 2027 und wird voraussichtlich verlängert, das ist allerdings politisch noch nicht endgültig fixiert. Stand Mai 2026 sind die Voraussetzungen stabil, eine Förderung ist nicht garantiert und hängt vom verfügbaren Budget ab. In Phasen mit hoher Antragsdichte werden Anträge nach dem First-Come-First-Served-Prinzip bearbeitet.

Kombination mit Lex-Term-Themen

Der Heizungstausch in Österreich ist ökonomisch besonders attraktiv, weil Österreich mit der CO2-Abgabe seit 2022 einen Preisaufschlag auf fossile Brennstoffe hat. Stand 2026 liegt der Aufschlag bei 55 Euro pro Tonne CO2 (Anstieg gemäß der jährlichen BMK-Stufung), das entspricht etwa 14 bis 15 Cent zusätzlich pro Liter Heizöl. Bei einem 3000-Liter-Jahresverbrauch sind das rund 440 Euro CO2-Last allein für 2026, die mit einer Wärmepumpe vollständig vermieden werden. Der zugrundeliegende Heizölpreis hängt zusätzlich am internationalen Brent-Markt, der unabhängig von politischen Entscheidungen schwankt.

2. 9 Bundesländer-Wohnbauförderungen im Überblick

Zusätzlich zu den Bundes-Programmen haben alle 9 Bundesländer eigene Wohnbauförderungen, die für den Heizungstausch zusätzlich genutzt werden können. Die Beträge schwanken stark, weil jedes Bundesland eigene Schwerpunkte setzt. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Maximal-Pauschalen pro Wohneinheit, Stand Mai 2026. Verifiziere die aktuellen Werte vor Antragstellung auf der jeweiligen Landeshomepage, die Förder-Stände werden in der Regel mindestens einmal jährlich aktualisiert.

Bundesland Max. Förderung Wärmepumpe Anmerkungen
Wien bis 8.000 € Plus Sanierungs-Zuschuss bei thermischer Sanierung
Niederösterreich bis 10.000 € Höchster Stand-Bonus in DACH, kombinierbar mit Bund
Oberösterreich bis 7.500 € Energie-Spar-Verband (ESV) als Kontakt
Steiermark bis 6.500 € Plus Klima-Bonus 1.000 € bei Öl-Tausch
Tirol bis 8.500 € Alpenraum-Bonus für hoch gelegene Lagen
Vorarlberg bis 9.000 € Einkommensabhängige Staffelung
Salzburg bis 7.000 € Plus Beratungsgutschein für Energieberater
Kärnten bis 5.500 € Sonderprogramme für Sanierungs-Hotspots
Burgenland bis 6.000 € Plus Photovoltaik-Kopplung möglich

Werte als Maximalpauschalen, gerundet, Stand Mai 2026. Reale Förderung hängt von Antrag, Einkommen, Anlagengröße und verfügbarem Landes-Budget ab. Bitte vor Antragstellung auf der Landeshomepage verifizieren.

Stack-Möglichkeiten: bis 75 Prozent kombiniert

Die zentrale Frage für Antragsteller: Wie hoch kann der kombinierte Förder-Stack werden? Praktisch sind Bund (Sanierungsbonus plus Raus-aus-Öl) und Bundesland kombinierbar, allerdings mit einer Obergrenze. Die maximale Gesamt-Förderung darf in den meisten Bundesländern 50 bis 75 Prozent der Gesamtkosten der Anlage nicht überschreiten. Wer mit Sauber-Heizen-für-Alle berechtigt ist, kann darüber hinaus auf 100 Prozent kommen, das ist allerdings einkommensgebunden und kein Regelfall.

Ein konkretes Beispiel: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein typisches Einfamilienhaus kostet inklusive Installation 25.000 bis 32.000 Euro. Mit dem Bundes-Stack (Sanierungsbonus 18.000 Euro plus Raus-aus-Öl 8.000 Euro = 26.000 Euro) und Bundesland-Wohnbauförderung in Niederösterreich (10.000 Euro) wäre rein rechnerisch sogar eine Überdeckung möglich. In der Praxis greift die 50-bis-75-Prozent-Deckelung, sodass der reale Netto-Investitionsaufwand für den Haushalt bei rund 8.000 bis 12.000 Euro liegt. Das ist ein erheblicher Hebel verglichen mit Deutschland (vergleichbarer Stack ergibt dort meist 30 bis 45 Prozent Förderung) und nochmals deutlicher gegenüber Ländern ohne Stack-Logik.

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3. Sauber-Heizen-für-Alle (einkommensschwache Haushalte)

Sauber-Heizen-für-Alle ist das Sozial-Programm für den Heizungstausch in Österreich. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen, die sich einen Tausch sonst nicht leisten könnten. Im Unterschied zum Sanierungsbonus, der eine prozentuale Förderung gewährt, kann Sauber-Heizen-für-Alle bis zu 100 Prozent der Heizungstausch-Kosten decken. Das Programm wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt, wie auch die anderen Bundes-Programme.

Einkommensgrenzen

Die Einkommensgrenzen orientieren sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz der Pensionsversicherung. Stand Mai 2026 liegen die Schwellen bei rund 1.155 Euro Brutto-Monatsbezug für Einzelpersonen und etwa 1.825 Euro für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften. Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die Grenze um etwa 180 Euro. Diese Werte werden jährlich angepasst, die exakten Beträge findest du auf umweltfoerderung.at. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte trotzdem prüfen, ob mit Berücksichtigung von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen die Förderfähigkeit gegeben sein kann.

Wichtig zur Anspruchs-Prüfung: Die Einkommensgrenzen sind streng formal definiert, eine Vorab-Prüfung über die Landeshomepage oder direkt bei der KPC ist Pflicht. Bei knapper Überschreitung gibt es manchmal Sonderfälle (etwa bei pflegebedürftigen Angehörigen im Haushalt), die im Einzelfall geprüft werden müssen.

Förderhöhe und Voraussetzungen

Bei vollständiger Berechtigung können bis zu 100 Prozent der Anlagenkosten gefördert werden, allerdings mit einem Deckel pro Wohneinheit (Stand Mai 2026 bei rund 30.000 Euro). Die Voraussetzungen sind: Hauptwohnsitz in Österreich, Eigentum oder dauerhaftes Wohnrecht an der zu sanierenden Wohneinheit, Tausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Pellets, Hackschnitzel, Fernwärme aus Erneuerbaren), Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate. Auch die Mietsituation ist relevant, das Programm steht primär Eigentümern oder Eigentümer-ähnlichen Wohnrechten zu.

4. Antragsweg: 5 Schritte vom Energieberater zur Auszahlung

Der Antragsweg für Sanierungsbonus, Raus-aus-Öl-Bonus und Sauber-Heizen-für-Alle ist identisch, weil alle Programme über die KPC abgewickelt werden. Der Prozess dauert typischerweise 3 bis 6 Monate vom ersten Energieberater-Termin bis zur Auszahlung nach Umsetzung, im Sommer eher kürzer (geringere Antragsdichte), im Herbst eher länger.

  1. Energieberater-Termin (klimaaktiv-Berater oder gleichwertig) Vor dem Antrag muss eine qualifizierte energetische Beratung stattfinden. Die klimaaktiv-Energie-Beratung ist die Standard-Variante und wird oft selbst gefördert (Beratungsgutscheine bis 200 Euro pro Termin). Der Berater erstellt eine Bestandsaufnahme der bestehenden Heizung, prüft die Hydraulik und die Vorlauftemperaturen und empfiehlt das passende erneuerbare System.
  2. Angebote von qualifizierten Fachbetrieben einholen Mindestens zwei Angebote von eingetragenen Fachbetrieben sind Pflicht. Die Betriebe müssen über die nötigen Konzessionen verfügen (Heizungsbau, Sanitär, gegebenenfalls Kälte-Wärme-Technik bei Wärmepumpen). Vergewissere dich, dass die Betriebe Erfahrung mit der jeweiligen Technologie haben, eine Wärmepumpe braucht andere Auslegung als eine Pellet-Anlage.
  3. Antrag bei der KPC stellen (umweltfoerderung.at) Der Antrag erfolgt online über umweltfoerderung.at. Du legst Energieberater-Gutachten, mindestens zwei Angebote, Eigentumsnachweis und Einkommensnachweis (bei Sauber-Heizen-für-Alle) bei. Der Antrag muss vor Umsetzung gestellt werden, eine nachträgliche Förderung gibt es nicht.
  4. Bewilligungsbescheid und Umsetzung Nach Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid mit Förderhöhe und Auflagen. Erst danach beginnt die Umsetzung. Die Umsetzungs-Frist ist in der Regel 12 Monate, das heißt die Anlage muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung in Betrieb genommen werden. Bei Verzögerungen kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
  5. Abrechnung und Auszahlung Nach Inbetriebnahme reichst du die Schluss-Abrechnung mit allen Originalrechnungen, Inbetriebnahme-Protokollen und Fachbetrieb-Bestätigungen ein. Die Auszahlung erfolgt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Abrechnung. Bei einer Wärmepumpe ist auch der hydraulische Abgleich (verpflichtend) nachzuweisen.

Realistische Zeit-Bottom-Line: Plane vom ersten Energieberater-Termin bis zur Auszahlung mit 6 bis 9 Monaten. Die Auszahlung erfolgt nachträglich, nicht vorab, das heißt du musst die Anlage zwischendurch vollständig finanzieren. Viele Hausbesitzer nutzen einen Zwischenkredit oder eine Modernisierungs-Finanzierung über die Hausbank, was bei der aktuellen Zinslage (Stand Mai 2026) machbar ist.

5. Häufige Fehler die zur Ablehnung führen

Ein nicht unerheblicher Anteil der Anträge wird abgelehnt oder muss nachgebessert werden. Die häufigsten Fallstricke sind dabei meist formaler Natur, nicht technischer. Die folgenden Punkte sind die typischen Stolpersteine, an denen Anträge scheitern oder verzögert werden.

  • Antrag erst nach Umsetzung gestellt: Der Klassiker. Wer aus Begeisterung die Anlage schon installieren lässt und dann die Förderung beantragen will, bekommt nichts. Der Antrag muss vor Umsetzungsbeginn gestellt sein.
  • Kein qualifizierter Energieberater eingebunden: Ohne klimaaktiv-Beratung oder gleichwertigen Nachweis wird der Antrag nicht angenommen. Der Berater muss eingetragen sein und ein dokumentiertes Gutachten liefern.
  • Fachbetrieb ohne nötige Konzession: Wärmepumpen-Installationen brauchen oft Kälte-Wärme-Technik-Konzession. Ein normaler Heizungsbauer ohne diese Befähigung kann zwar Pellets, aber nicht Wärmepumpe einbauen. Prüfe das Vorab.
  • Mietverhältnis ohne dauerhaftes Wohnrecht: Mieter ohne langfristige Mietrechte können typischerweise nicht selbst antragstellen. Hier muss der Eigentümer beantragen, das ist oft administrativ schwierig.
  • Falsche Anlagengröße oder Effizienz unter Mindestwert: Eine Wärmepumpe muss eine bestimmte Jahresarbeitszahl (typisch 3,5 oder höher) erreichen, sonst wird die Förderung gekürzt oder gestrichen. Auch die Anlagengröße muss zum Gebäude passen, eine überdimensionierte Anlage ist nicht voll förderfähig.
  • Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt: Bei Wärmepumpen ist der hydraulische Abgleich verpflichtend für die volle Förderung. Wird er weggelassen oder nicht dokumentiert, kann die Auszahlung gekürzt werden.
Bottom-Line zur Antrags-Strategie: Plane mindestens 1 bis 2 Monate Vorlauf vor Umsetzungsbeginn. Hole zuerst einen qualifizierten Energieberater, dann mindestens zwei Angebote, dann stelle den Antrag. Erst nach Bewilligungsbescheid mit der Umsetzung beginnen. Das spart erfahrungsgemäß die meisten Frustrations-Momente.

Eine Brücke zur Auswirkungs-Berechnung: Wer wissen will, wie sich Investition und CO2-Last gemeinsam auf seine Haushaltskasse auswirken, kann das im Pendlerpauschale-Rechner für die Mobilitätsseite ergänzen, und über den Energiekostenausgleich-Beitrag zusätzliche Sozial-Programme prüfen. Das vollständige Bild aller österreichischen Hilfen findest du auf dem Österreich-Hub, eine konzeptionelle Einordnung zum Pass-Through-Effekt bei Energiepreis-Schocks im Lexikon.

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6. Häufige Fragen

Wie hoch ist der maximale Sanierungsbonus 2026 in Österreich?
Der BMK-Sanierungsbonus zahlt 2026 bis zu 23.000 Euro pro Wohneinheit für den Tausch einer fossilen Heizung gegen ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme aus Erneuerbaren). Dazu kommt der Raus-aus-Öl-Bonus mit bis zu 11.000 Euro speziell für den Tausch von Öl- und Gas-Heizungen, der mit dem Sanierungsbonus kombinierbar ist. Wer einkommensschwach ist (Brutto-Haushaltseinkommen unter den definierten Grenzen), kann zusätzlich das Sauber-Heizen-für-Alle Programm beanspruchen, das bis zu 100 Prozent der Kosten deckt. On top kommen die Bundesländer-Wohnbauförderungen, die je nach Bundesland zwischen 1.500 und 12.000 Euro zusätzlich zahlen. In Summe ist ein Stack von 50 bis 75 Prozent der Gesamtkosten realistisch, in Einzelfällen über Sauber-Heizen-für-Alle bis 100 Prozent.
Was ist der Unterschied zwischen Sanierungsbonus und Raus-aus-Öl-Bonus?
Der BMK-Sanierungsbonus ist die Basis-Förderung für jeden Tausch einer fossilen Heizung auf ein erneuerbares System. Der Raus-aus-Öl-Bonus ist ein gezielter Zuschlag speziell für den Tausch von Öl- und Gas-Heizungen, er adressiert genau die Heizungs-Substitution, die das Klimaschutzgesetz priorisiert. Beide Förderungen sind grundsätzlich kombinierbar, allerdings nicht beliebig stapelbar. Praktisch heißt das: Du beantragst zuerst den Sanierungsbonus, dann zusätzlich den Raus-aus-Öl-Bonus, und das Gesamt-Förderpaket wird im Bescheid zusammengeführt. Der Raus-aus-Öl-Bonus ist 2024 als Nachfolge des ursprünglichen Programms gestartet und gilt vorerst bis Ende 2027. Antragstellung läuft über umweltfoerderung.at, das ist die zentrale Plattform des BMK.
Was ist mit dem Klimabonus 2026 in Österreich?
Der Klimabonus als allgemeine Pro-Kopf-Auszahlung wurde Ende 2024 abgeschafft. Bis 2024 erhielten alle Personen mit Hauptwohnsitz in Österreich automatisch zwischen 110 und 290 Euro pro Jahr als CO2-Bepreisungs-Rückerstattung. Seit 2025 gibt es diese pauschale Auszahlung nicht mehr. Als Teil-Ersatz wurde der Pendlereuro 2024 verdreifacht (von 2 Euro auf 6 Euro pro km Entfernung im Jahr), das gilt aber nur für berufstätige Pendler. Wichtig zur Begriffsklärung: Klimabonus und Sanierungsbonus sind zwei verschiedene Programme. Der Sanierungsbonus für Heizungstausch existiert weiter und wird 2026 sogar ausgebaut, der allgemeine Klimabonus für jeden Bürger gibt es seit 2025 nicht mehr.
Welche Voraussetzungen muss ich für Sauber-Heizen-für-Alle erfüllen?
Sauber-Heizen-für-Alle richtet sich an einkommensschwache Haushalte und kann bis zu 100 Prozent der Heizungstausch-Kosten decken. Die Einkommensgrenzen orientieren sich an der Ausgleichszulagen-Richtsatz-Logik der Pensionsversicherung. Stand Mai 2026 liegen die Grenzen bei rund 1.155 Euro Brutto-Monatsbezug für Einzelpersonen und etwa 1.825 Euro für Ehepaare oder Partnerschaften, plus Erhöhungen für Kinder. Diese Werte werden jährlich angepasst. Konkrete Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Österreich, Eigentum oder dauerhaftes Wohnrecht an der zu sanierenden Wohneinheit, Tausch einer fossilen Heizung auf ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Pellets, Fernwärme), Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate. Antragstellung über die Kommunalkredit Public Consulting, die das Programm im Auftrag des BMK abwickelt. Detail-Voraussetzungen ändern sich jährlich, prüfe vor dem Antrag den aktuellen Stand auf umweltfoerderung.at.

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