1. BMK-Sanierungsbonus und Raus-aus-Öl-Bonus (Bund)
Der Bundes-Stack für den Heizungstausch in Österreich besteht aus zwei zentralen Programmen: dem BMK-Sanierungsbonus als Basis-Förderung und dem Raus-aus-Öl-Bonus als gezieltem Zuschlag für den Tausch von Öl- und Gas-Heizungen. Beide werden über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) im Auftrag des Bundesministeriums für Klimaschutz (BMK) abgewickelt, beide laufen über die zentrale Plattform umweltfoerderung.at.
BMK-Sanierungsbonus 2026: bis 23.000 Euro
Der Sanierungsbonus ist die Basis-Förderung für jede Heizungs-Sanierung mit erneuerbarem Zielsystem. Förderfähig sind Wärmepumpen (Luft-Wasser, Sole-Wasser, Wasser-Wasser), Pellet-Heizungen, Hackschnitzel-Anlagen, Solarthermie und der Anschluss an ein Fernwärmenetz, das überwiegend mit Erneuerbaren betrieben wird. Die maximale Förderhöhe liegt 2026 bei 23.000 Euro pro Wohneinheit, abhängig vom gewählten System und der nachgewiesenen Effizienz. Bei mehrgeschossigen Wohnbauten kann die Pauschale pro Wohneinheit niedriger ausfallen, dafür greift dann das Wohnbau-Förderprogramm der Länder zusätzlich.
Werte als Maximalpauschalen 2026 nach BMK-Information. Realer Förderbetrag hängt von Antragsdetails, Anlagengröße und nachgewiesener Effizienz ab.
Raus-aus-Öl-Bonus: bis 11.000 Euro zusätzlich
Der Raus-aus-Öl-Bonus ist 2024 als Nachfolge-Programm gestartet und richtet sich gezielt an Haushalte, die ihre Öl- oder Gas-Heizung gegen ein erneuerbares System tauschen. Die maximale Zuschlags-Höhe liegt bei 11.000 Euro pro Wohneinheit, und der Bonus ist mit dem Sanierungsbonus kombinierbar. Praktisch heißt das: Du beantragst beide Programme über einen einzigen Antrag, die KPC bündelt das im Bescheid. Der Raus-aus-Öl-Bonus läuft vorerst bis Ende 2027 und wird voraussichtlich verlängert, das ist allerdings politisch noch nicht endgültig fixiert. Stand Mai 2026 sind die Voraussetzungen stabil, eine Förderung ist nicht garantiert und hängt vom verfügbaren Budget ab. In Phasen mit hoher Antragsdichte werden Anträge nach dem First-Come-First-Served-Prinzip bearbeitet.
Kombination mit Lex-Term-Themen
Der Heizungstausch in Österreich ist ökonomisch besonders attraktiv, weil Österreich mit der CO2-Abgabe seit 2022 einen Preisaufschlag auf fossile Brennstoffe hat. Stand 2026 liegt der Aufschlag bei 55 Euro pro Tonne CO2 (Anstieg gemäß der jährlichen BMK-Stufung), das entspricht etwa 14 bis 15 Cent zusätzlich pro Liter Heizöl. Bei einem 3000-Liter-Jahresverbrauch sind das rund 440 Euro CO2-Last allein für 2026, die mit einer Wärmepumpe vollständig vermieden werden. Der zugrundeliegende Heizölpreis hängt zusätzlich am internationalen Brent-Markt, der unabhängig von politischen Entscheidungen schwankt.
2. 9 Bundesländer-Wohnbauförderungen im Überblick
Zusätzlich zu den Bundes-Programmen haben alle 9 Bundesländer eigene Wohnbauförderungen, die für den Heizungstausch zusätzlich genutzt werden können. Die Beträge schwanken stark, weil jedes Bundesland eigene Schwerpunkte setzt. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Maximal-Pauschalen pro Wohneinheit, Stand Mai 2026. Verifiziere die aktuellen Werte vor Antragstellung auf der jeweiligen Landeshomepage, die Förder-Stände werden in der Regel mindestens einmal jährlich aktualisiert.
| Bundesland | Max. Förderung Wärmepumpe | Anmerkungen |
|---|---|---|
| Wien | bis 8.000 € | Plus Sanierungs-Zuschuss bei thermischer Sanierung |
| Niederösterreich | bis 10.000 € | Höchster Stand-Bonus in DACH, kombinierbar mit Bund |
| Oberösterreich | bis 7.500 € | Energie-Spar-Verband (ESV) als Kontakt |
| Steiermark | bis 6.500 € | Plus Klima-Bonus 1.000 € bei Öl-Tausch |
| Tirol | bis 8.500 € | Alpenraum-Bonus für hoch gelegene Lagen |
| Vorarlberg | bis 9.000 € | Einkommensabhängige Staffelung |
| Salzburg | bis 7.000 € | Plus Beratungsgutschein für Energieberater |
| Kärnten | bis 5.500 € | Sonderprogramme für Sanierungs-Hotspots |
| Burgenland | bis 6.000 € | Plus Photovoltaik-Kopplung möglich |
Werte als Maximalpauschalen, gerundet, Stand Mai 2026. Reale Förderung hängt von Antrag, Einkommen, Anlagengröße und verfügbarem Landes-Budget ab. Bitte vor Antragstellung auf der Landeshomepage verifizieren.
Stack-Möglichkeiten: bis 75 Prozent kombiniert
Die zentrale Frage für Antragsteller: Wie hoch kann der kombinierte Förder-Stack werden? Praktisch sind Bund (Sanierungsbonus plus Raus-aus-Öl) und Bundesland kombinierbar, allerdings mit einer Obergrenze. Die maximale Gesamt-Förderung darf in den meisten Bundesländern 50 bis 75 Prozent der Gesamtkosten der Anlage nicht überschreiten. Wer mit Sauber-Heizen-für-Alle berechtigt ist, kann darüber hinaus auf 100 Prozent kommen, das ist allerdings einkommensgebunden und kein Regelfall.
Ein konkretes Beispiel: Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für ein typisches Einfamilienhaus kostet inklusive Installation 25.000 bis 32.000 Euro. Mit dem Bundes-Stack (Sanierungsbonus 18.000 Euro plus Raus-aus-Öl 8.000 Euro = 26.000 Euro) und Bundesland-Wohnbauförderung in Niederösterreich (10.000 Euro) wäre rein rechnerisch sogar eine Überdeckung möglich. In der Praxis greift die 50-bis-75-Prozent-Deckelung, sodass der reale Netto-Investitionsaufwand für den Haushalt bei rund 8.000 bis 12.000 Euro liegt. Das ist ein erheblicher Hebel verglichen mit Deutschland (vergleichbarer Stack ergibt dort meist 30 bis 45 Prozent Förderung) und nochmals deutlicher gegenüber Ländern ohne Stack-Logik.
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In 60 Sekunden berechnen3. Sauber-Heizen-für-Alle (einkommensschwache Haushalte)
Sauber-Heizen-für-Alle ist das Sozial-Programm für den Heizungstausch in Österreich. Es richtet sich an Haushalte mit niedrigem Einkommen, die sich einen Tausch sonst nicht leisten könnten. Im Unterschied zum Sanierungsbonus, der eine prozentuale Förderung gewährt, kann Sauber-Heizen-für-Alle bis zu 100 Prozent der Heizungstausch-Kosten decken. Das Programm wird über die Kommunalkredit Public Consulting (KPC) abgewickelt, wie auch die anderen Bundes-Programme.
Einkommensgrenzen
Die Einkommensgrenzen orientieren sich am Ausgleichszulagen-Richtsatz der Pensionsversicherung. Stand Mai 2026 liegen die Schwellen bei rund 1.155 Euro Brutto-Monatsbezug für Einzelpersonen und etwa 1.825 Euro für Ehepaare oder eingetragene Partnerschaften. Pro unterhaltspflichtigem Kind erhöht sich die Grenze um etwa 180 Euro. Diese Werte werden jährlich angepasst, die exakten Beträge findest du auf umweltfoerderung.at. Wer knapp über der Grenze liegt, sollte trotzdem prüfen, ob mit Berücksichtigung von Werbungskosten oder außergewöhnlichen Belastungen die Förderfähigkeit gegeben sein kann.
Förderhöhe und Voraussetzungen
Bei vollständiger Berechtigung können bis zu 100 Prozent der Anlagenkosten gefördert werden, allerdings mit einem Deckel pro Wohneinheit (Stand Mai 2026 bei rund 30.000 Euro). Die Voraussetzungen sind: Hauptwohnsitz in Österreich, Eigentum oder dauerhaftes Wohnrecht an der zu sanierenden Wohneinheit, Tausch einer fossilen Heizung (Öl, Gas, Kohle) gegen ein erneuerbares System (Wärmepumpe, Pellets, Hackschnitzel, Fernwärme aus Erneuerbaren), Einkommensnachweis über die letzten 12 Monate. Auch die Mietsituation ist relevant, das Programm steht primär Eigentümern oder Eigentümer-ähnlichen Wohnrechten zu.
4. Antragsweg: 5 Schritte vom Energieberater zur Auszahlung
Der Antragsweg für Sanierungsbonus, Raus-aus-Öl-Bonus und Sauber-Heizen-für-Alle ist identisch, weil alle Programme über die KPC abgewickelt werden. Der Prozess dauert typischerweise 3 bis 6 Monate vom ersten Energieberater-Termin bis zur Auszahlung nach Umsetzung, im Sommer eher kürzer (geringere Antragsdichte), im Herbst eher länger.
- Energieberater-Termin (klimaaktiv-Berater oder gleichwertig) Vor dem Antrag muss eine qualifizierte energetische Beratung stattfinden. Die klimaaktiv-Energie-Beratung ist die Standard-Variante und wird oft selbst gefördert (Beratungsgutscheine bis 200 Euro pro Termin). Der Berater erstellt eine Bestandsaufnahme der bestehenden Heizung, prüft die Hydraulik und die Vorlauftemperaturen und empfiehlt das passende erneuerbare System.
- Angebote von qualifizierten Fachbetrieben einholen Mindestens zwei Angebote von eingetragenen Fachbetrieben sind Pflicht. Die Betriebe müssen über die nötigen Konzessionen verfügen (Heizungsbau, Sanitär, gegebenenfalls Kälte-Wärme-Technik bei Wärmepumpen). Vergewissere dich, dass die Betriebe Erfahrung mit der jeweiligen Technologie haben, eine Wärmepumpe braucht andere Auslegung als eine Pellet-Anlage.
- Antrag bei der KPC stellen (umweltfoerderung.at) Der Antrag erfolgt online über umweltfoerderung.at. Du legst Energieberater-Gutachten, mindestens zwei Angebote, Eigentumsnachweis und Einkommensnachweis (bei Sauber-Heizen-für-Alle) bei. Der Antrag muss vor Umsetzung gestellt werden, eine nachträgliche Förderung gibt es nicht.
- Bewilligungsbescheid und Umsetzung Nach Prüfung erhältst du einen Bewilligungsbescheid mit Förderhöhe und Auflagen. Erst danach beginnt die Umsetzung. Die Umsetzungs-Frist ist in der Regel 12 Monate, das heißt die Anlage muss innerhalb eines Jahres nach Bewilligung in Betrieb genommen werden. Bei Verzögerungen kann eine Fristverlängerung beantragt werden.
- Abrechnung und Auszahlung Nach Inbetriebnahme reichst du die Schluss-Abrechnung mit allen Originalrechnungen, Inbetriebnahme-Protokollen und Fachbetrieb-Bestätigungen ein. Die Auszahlung erfolgt typischerweise 4 bis 8 Wochen nach vollständiger Abrechnung. Bei einer Wärmepumpe ist auch der hydraulische Abgleich (verpflichtend) nachzuweisen.
Realistische Zeit-Bottom-Line: Plane vom ersten Energieberater-Termin bis zur Auszahlung mit 6 bis 9 Monaten. Die Auszahlung erfolgt nachträglich, nicht vorab, das heißt du musst die Anlage zwischendurch vollständig finanzieren. Viele Hausbesitzer nutzen einen Zwischenkredit oder eine Modernisierungs-Finanzierung über die Hausbank, was bei der aktuellen Zinslage (Stand Mai 2026) machbar ist.
5. Häufige Fehler die zur Ablehnung führen
Ein nicht unerheblicher Anteil der Anträge wird abgelehnt oder muss nachgebessert werden. Die häufigsten Fallstricke sind dabei meist formaler Natur, nicht technischer. Die folgenden Punkte sind die typischen Stolpersteine, an denen Anträge scheitern oder verzögert werden.
- Antrag erst nach Umsetzung gestellt: Der Klassiker. Wer aus Begeisterung die Anlage schon installieren lässt und dann die Förderung beantragen will, bekommt nichts. Der Antrag muss vor Umsetzungsbeginn gestellt sein.
- Kein qualifizierter Energieberater eingebunden: Ohne klimaaktiv-Beratung oder gleichwertigen Nachweis wird der Antrag nicht angenommen. Der Berater muss eingetragen sein und ein dokumentiertes Gutachten liefern.
- Fachbetrieb ohne nötige Konzession: Wärmepumpen-Installationen brauchen oft Kälte-Wärme-Technik-Konzession. Ein normaler Heizungsbauer ohne diese Befähigung kann zwar Pellets, aber nicht Wärmepumpe einbauen. Prüfe das Vorab.
- Mietverhältnis ohne dauerhaftes Wohnrecht: Mieter ohne langfristige Mietrechte können typischerweise nicht selbst antragstellen. Hier muss der Eigentümer beantragen, das ist oft administrativ schwierig.
- Falsche Anlagengröße oder Effizienz unter Mindestwert: Eine Wärmepumpe muss eine bestimmte Jahresarbeitszahl (typisch 3,5 oder höher) erreichen, sonst wird die Förderung gekürzt oder gestrichen. Auch die Anlagengröße muss zum Gebäude passen, eine überdimensionierte Anlage ist nicht voll förderfähig.
- Hydraulischer Abgleich nicht durchgeführt: Bei Wärmepumpen ist der hydraulische Abgleich verpflichtend für die volle Förderung. Wird er weggelassen oder nicht dokumentiert, kann die Auszahlung gekürzt werden.
Eine Brücke zur Auswirkungs-Berechnung: Wer wissen will, wie sich Investition und CO2-Last gemeinsam auf seine Haushaltskasse auswirken, kann das im Pendlerpauschale-Rechner für die Mobilitätsseite ergänzen, und über den Energiekostenausgleich-Beitrag zusätzliche Sozial-Programme prüfen. Das vollständige Bild aller österreichischen Hilfen findest du auf dem Österreich-Hub, eine konzeptionelle Einordnung zum Pass-Through-Effekt bei Energiepreis-Schocks im Lexikon.
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